Urheberrecht

Nach langen Diskussionen konnten wir Ende März 2019 endlich eine Reform des europäischen Urheberrechtes beschließen. Nach 17 Jahren war diese Überarbeitung dringend geboten, denn das Internet und der Umgang mit geschützten Werken hat sich massiv verändert – mit erheblichen Auswirkungen auf urheberrechtliche Fragen.
Das digitale Copyright schließt die Wertelücke im Internet, die dadurch entstanden ist, dass Plattformen für die Werke auf ihren Seiten nicht haften mussten. Unser Hauptziel war dabei nicht nur, die Regeln des geistigen Eigentums an die heutige technische Entwicklung anzupassen, sondern auch die Schöpfungen des Künstlers zu unterstützen und Werke von Verlagen zu schützen. Rechteinhaber werden jetzt weitaus besser vor einer nicht autorisierten Nutzung ihrer Werke bewahrt.

Online-Plattformen, die Gewinn durch die Verwendung von urheberrechtlich geschützten Werken machen, sollen die Verantwortung für die hochgeladenen Inhalte tragen. Die Plattformen haften künftig für die Urheberrechtsverletzungen, die auf ihren Seiten stattfinden. Diese müssen dann entweder eine Lizenz erwerben oder aber dafür sorgen, dass keine Inhalte ohne das Einverständnis des Eigentümers hochgeladen werden.

Die kann auch durch Erkennungssoftware erfolgen, die in den emotionalen Diskussionen häufig als „Upload-Filter“ bezeichnet wurde. Dies ist aber in der Sache nicht zutreffend, weil Erkennungssoftware nur auf die Daten reagiert, welche die Rechteinhaber vorher den Plattformen zur Verfügung gestellt haben. Es werden dann also auch nur diese Werke erkannt und nicht jeder Upload gefiltert.

Hier finden Sie den Text der neuen Urheberrichtlinie, ein FAQ mit den wichtigsten Fragen und Antworten zur Reform des EU-Urheberrechtes und eine kompakte Faktenübersicht zu Art. 17 (früher 13).