Arbeit des Europäischen Parlaments

Im Europäischen Parlament (http://www.europarl.europa.eu) diskutieren und beschließen insgesamt 705 Abgeordnete aus den 27 Mitgliedsländern wichtige politische Entscheidungen. 96 Abgeordnete kommen aus Deutschland, davon sind 29 Abgeordnete von CDU und CSU. Die CDU/CSU ist Teil der Fraktion der Europäischen Volksparteien (EVP), die mit 177 Abgeordneten im Europäischen Parlament die größte Fraktion ausmacht. Weitere detaillierte Informationen zu den Aufgaben und Kompetenzen des Europäischen Parlaments finden Sie auf: http://europarl.europa.eu/germany.

Das Parlament hat sowohl einen Sitz in Straßburg als auch einen in Brüssel, die Verwaltungsabteilungen sind größtenteils in Luxemburg angesiedelt – es gibt also drei Arbeitsorte.
Alle drei sind durch verschiedene Arbeitsphasen des Parlaments geprägt: Während in Brüssel die gesamte politische Koordinations-
arbeit in den Ausschüssen, Arbeitsgruppen und Fraktionen geleistet wird, finden in Straßburg nur die Plenarsitzungen statt. Zwölfmal im Jahr reisen dann alle Abgeordneten und ein Teil des Personals zur Sitzungswoche nach Straßburg. Die Verwaltungsabteilungen in Luxemburg tauschen sich regelmäßig mit den Kollegen in Straßburg und Brüssel aus und reisen ebenfalls teilweise zu den Sitzungen an.

Das Parlament nahm in der Anfangsphase der EG seinen Sitz im französischen Straßburg an der französisch-deutschen Grenze, was zugleich ein Symbol für die Aussöhnung zwischen beiden Ländern war.

Als die (später erst eingerichtete) Europäische Kommission
1958 ihren Sitz in Brüssel erhielt, gewann die belgische Hauptstadt zunehmend an Bedeutung. Zu den Tagungen der einzelnen Ausschüsse kamen die Europaabgeordneten nun auch in Brüssel zusammen, während die Vollversammlungen weiterhin in Straßburg stattfanden. Bereits in den Siebzigern forderten die Abgeordneten einen einzigen Sitz, doch keiner der Mitgliedstaaten bot sich als Gastgeber an.

Im Jahr 1992 wurden beim Gipfeltreffen des Europäischen Rats in Edinburgh drei Arbeitsorte des Parlaments festgelegt: Straßburg, wo jährlich zwölf Vollversammlungen von jeweils dreieinhalb Tagen und die Haushaltsdebatte stattfinden; Brüssel, wo die Ausschüsse tagen und die außerordentlichen Versammlungen stattfinden, und Luxemburg, wo sich das Generalsekretariat und andere Dienste befinden.

Über den Sitz von Institutionen kann nicht das Parlament, sondern nur der Europäische Rat, also die Gemeinschaft aller 27 Staats- und Regierungschefs entscheiden. Diese Entscheidung muss einstimmig gefällt werden – und weder Frankreich noch Belgien wollen freiwillig auf den Sitz einer so wichtigen Institution wie des Parlaments verzichten. Die Mehrheit der Parlamentarier hat sich wiederholt für die Abschaffung des doppelten Sitzes ausgesprochen. Denn die Pendelei bedeutet nicht nur hohe Kosten, sondern auch einen erheblichen zusätzlichen Zeitaufwand für die Abgeordneten und ihre Mitarbeiter.