Arbeit des Europäischen Parlaments

Im Europäischen Parlament (http://www.europarl.europa.eu) diskutieren und beschließen insgesamt 720 Abgeordnete aus den 27 Mitgliedsländern wichtige politische Entscheidungen. 96 Abgeordnete kommen aus Deutschland, davon sind 29 Abgeordnete von CDU und CSU. Die CDU/CSU ist Teil der Fraktion der Europäischen Volksparteien (EVP), die mit 188 Abgeordneten im Europäischen Parlament die größte Fraktion ausmacht. Weitere detaillierte Informationen zu den Aufgaben und Kompetenzen des Europäischen Parlaments finden Sie auf: http://europarl.europa.eu/germany.

Das Parlament hat sowohl einen Sitz in Straßburg als auch einen in Brüssel. Die Verwaltungsabteilungen sind größtenteils in Luxemburg angesiedelt – es gibt also drei Arbeitsorte.
Alle drei sind durch verschiedene Arbeitsphasen des Parlaments geprägt: Während in Brüssel die gesamte politische Koordinations-
arbeit in den Ausschüssen, Arbeitsgruppen und Fraktionen geleistet wird, finden in Straßburg die Plenarsitzungen statt. Zwölfmal im Jahr reisen dann alle Abgeordneten und ein Teil des Personals zur Sitzungswoche nach Straßburg. Die Verwaltungsabteilungen in Luxemburg tauschen sich regelmäßig mit den Kollegen in Straßburg und Brüssel aus und reisen ebenfalls teilweise zu den Sitzungen an.

Das Europäische Parlament ist ein wichtiges Forum für die politische Debatte und die Beschlussfassung auf EU-Ebene. Die Mitglieder des Europäischen Parlaments werden direkt von den Wählern in allen Mitgliedstaaten gewählt. Die letzte Wahl fand im Juni 2024 statt. Das Parlament vertritt somit die Interessen der Menschen im Hinblick auf die EU-Gesetzgebung und stellt sicher, dass die Arbeitsweise der anderen EU-Organe demokratischen Grundsätzen folgt.

Das Parlament ist eines der beiden gesetzgebenden Gremien. Zusammen mit dem Rat kann es Legislativvorschläge annehmen und ändern und über den EU-Haushalt entscheiden. Ferner überwacht es die Arbeit der Kommission und der anderen EU-Einrichtungen und arbeitet mit den nationalen Parlamenten der EU-Mitgliedstaaten zusammen, damit diese sich einbringen können. Weitere Einzelheiten hierzu können Sie der folgenden Darstellung entnehmen.