Das neue EU-Urheberrecht stärkt die Kreativwirtschaft

Heu­te wur­de in Straß­burg die neue euro­päi­sche Urhe­ber­schutz­richt­li­nie für den digi­ta­len Bin­nen­markt beschlos­sen. Vor­aus­ge­gan­gen waren rund zwei­ein­halb lan­ge Jah­re der Dis­kus­si­on und Ver­hand­lung zwi­schen dem Euro­päi­sche Par­la­ment, dem Euro­päi­schen Rat und der EU-Kom­mis­si­on über die Aus­ge­stal­tung die­ser wich­ti­gen Rah­men­richt­li­nie.

„Ich bin sehr froh, dass wir mit die­sem Beschluss end­lich einen gro­ßen Schritt gemacht haben, um die Rea­li­tä­ten und Geschäfts­mo­del­le des digi­ta­len Zeit­al­ters bes­ser hand­ha­ben zu kön­nen“, sagt der CDU-Euro­pa­ab­ge­ord­ne­te Axel Voss, der der Bericht­erstat­ter des Euro­päi­schen Par­la­ments für die neue Richt­li­nie ist.

Nach 17 Jah­ren war die Reform des Urhe­ber­schut­zes drin­gend gebo­ten, denn das Inter­net und der Umgang mit geschütz­ten Wer­ken hat sich mas­siv ver­än­dert – mit erheb­li­chen Aus­wir­kun­gen auf urhe­ber­recht­li­che Fra­gen. „Der neue digi­ta­le Urhe­ber­rechts­schutz been­det end­lich das Wild­west im Inter­net, bei dem die Rech­te­inha­ber bis­her oft unter­ge­but­tert wer­den. Das digi­ta­le Copy­right schließt die Wer­te­lü­cke im Inter­net, die dadurch ent­stan­den ist, dass Platt­for­men für die Wer­ke auf ihren Sei­ten nicht haf­ten muss­ten. Unser Haupt­ziel ist nicht nur, die Regeln des geis­ti­gen Eigen­tums an die heu­ti­ge tech­ni­sche Ent­wick­lung anzu­pas­sen, son­dern auch die Schöp­fun­gen des Künst­lers zu unter­stüt­zen und Wer­ke von Ver­la­gen zu schüt­zen. Rech­te­inha­ber wer­den jetzt weit­aus bes­ser vor einer nicht auto­ri­sier­ten Nut­zung ihrer Wer­ke bewahrt“, erläu­tert Axel Voss.

„Wir sehen tag­täg­lich man­nig­fach, dass gro­ße Tech­no­lo­gie­un­ter­neh­men Wer­ke von Künst­lern ver­wen­den, ohne die­se ange­mes­sen zu bezah­len. Des­halb müs­sen wir ein fai­res Gleich­ge­wicht zwi­schen den Rech­te­inha­bern und den Online-Platt­for­men her­stel­len“, unter­streicht Voss, der auch rechts­po­li­ti­scher Spre­cher der EVP-Frak­ti­on ist.

Platt­for­men wer­den nun stär­ker in die Haf­tung genom­men. „Online-Platt­for­men, die Gewinn durch die Ver­wen­dung von urhe­ber­recht­lich geschütz­ten Wer­ken machen, sol­len die Ver­ant­wor­tung für die hoch­ge­la­de­nen Inhal­te tra­gen. Die Platt­for­men haf­ten künf­tig für die Urhe­ber­rechts­ver­let­zun­gen, die auf ihren Sei­ten statt­fin­den. Das hat nichts mit ‚Fil­tern‘ zu tun, wie das von man­chen Unter­stüt­zern recht­frei­er Räu­me im Inter­net pro­pa­giert wird. Dem ein­zel­nen wird nichts genom­men. Die soge­nann­ten Upload­fil­ter ste­hen nicht im Gesetz. Wie Goog­le und Co. unse­re Vor­ga­be tech­nisch umset­zen, ist letzt­lich ihre Auf­ga­be. Denk­bar sind durch­aus Lizenz­mo­del­le und ein digi­ta­ler Fin­ger­print. Hier sind die Mit­glied­staa­ten am Zug, dies natio­nal ein­zu­ord­nen“, macht Voss deut­lich.

Gleich­zei­tig wer­den klei­ne Start-Ups geschützt, für sie gilt eine erleich­ter­te Haf­tung. Der Gel­tungs­be­reich defi­niert auch die Diens­te, die von die­ser Ver­pflich­tung ganz aus­ge­nom­men sind. Dies sind zum Bei­spiel Online-Lexi­ka wie Wiki­pe­dia sowie Anbie­ter von Cloud-Diens­ten zur indi­vi­du­el­len Nut­zung. Memes und Gifs sind eben­falls nicht beein­träch­tigt.

Die neue Urhe­ber­schutz­richt­li­nie schützt des Wei­te­ren nun deut­lich Pres­se­ver­öf­fent­li­chun­gen im Inter­net. Es geht dabei um die Siche­rung der Qua­li­tät jour­na­lis­ti­scher Arbeit. „Pres­se­ver­le­ger sol­len eine Ver­gü­tung für die Nut­zung ihrer Inhal­te im Inter­net erhal­ten, da der Groß­teil der gene­rier­ten Ein­nah­men der­zeit an die Nach­rich­ten­samm­ler geht. Wir wol­len klei­ne­re Ver­la­ge stär­ken, damit sie sich bes­ser gegen die gro­ßen Inter­net­platt­for­men erweh­ren kön­nen, um eine fai­re Ver­gü­tung für ihre Inhal­te zu erhal­ten. Wir haben zudem beschlos­sen, dass die Pres­se­ver­le­ger zusätz­li­che Ein­nah­men direkt mit den Jour­na­lis­ten tei­len sol­len“, so Voss abschlie­ßend.

Die 28 Mit­glied­staa­ten haben nun zwei Jah­re Zeit, die­se Rah­men­richt­li­nie in natio­na­le Geset­ze umzu­set­zen.