
Letzte hat das Europäische Parlament mit breiter überparteilicher Mehrheit meinen Bericht „Urheberrecht und generative künstliche Intelligenz“ verabschiedet und damit eine Antwort auf die rasante Entwicklung von KI-Systemen gegeben sowie einen klaren rechtlichen Rahmen für KI-Unternehmen und Urheber geschaffen.
Das Urheberrecht, Recht auf Privatsphäre und das Recht auf Nicht-Diskriminierung werden angesichts der stetigen digitalen und technologischen Entwicklung, insbesondere im Bereich der Künstlichen Intelligenz entwertet. Ihre Durchsetzung ist nämlich mit einem enormen rechtlichen und finanziellen Risiko verbunden. Der Kultur- und Kreativsektor ist nämlich zunehmend der Ungerechtigkeit ausgesetzt, dass ihre geschützten Inhalte durch KI-Plattformen ohne Vergütung genutzt werden.
Es muss der Grundsatz gelten, dass technologische Entwicklungen bestehende Gesetze respektieren müssen, dennoch dürfen umgekehrt die Gesetze technologische Entwicklungen nicht behindern. Es verbirgt sich dahinter nämlich eine (geo)-politische Problematik.
Zum einen besteht die Tatsache, dass sich die leitenden Werte innerhalb des „Westens“ auseinanderentwickeln. Dies erschwert nicht nur eine einheitlich Lösungsfindung, sondern bestärkt bis zu einem gewissen Grad die Pflicht zur stärkeren Kontrolle und Prüfung des von den KI generierten Inhalten. Die digitalen Infrastrukturen der KI-Plattformen befinden sich meist in den Tech-Hochburgen Amerikas und Chinas und verfügen somit über die Kontrolle von Information und Desinformation. Die Kontrolle von Information und Desinformation, ob bot gesteuert oder nicht, sowie Deepfakes und daraus resultierende Wahlbeeinflussung oder Manipulation der öffentlichen Meinung sind äußerst gefährlich. Klar ist: Meinungsvielfalt und Diversifizierung müssen daher durch eine unabhängige Presse gefördert werden!
Zum anderen ist die EU konfrontiert mit dem Nachteil, bezüglich technologischer und digitaler Entwicklung der USA und China deutlich nachzuhinken. Dies erweist sich als umso problematischer, wenn bedacht wird, dass die Frage nach der KI schon lange nicht mehr als eine bloß Technologische betrachtet werden darf. Vielmehr ist sie für die Möglichkeit europäischer Souveränität und echter Wettbewerbsfähigkeit von zentraler Bedeutung.
Die EU befindet sich somit in einem Spannungsverhältnis zwischen Drang nach Innovation und technologischer Aufholjagd einerseits und der Gewährleistung einer demokratischen Rechtsordnung und eines Rahmens, innerhalb dessen vernünftig diskursiv miteinander interagiert werden kann. Beide Pole werden jedoch von nur Einem zusammengehalten: der Imperativ nach europäischer Souveränität.
Da der digitale Zugang und die digitale Verbreitung von Informationen zunehmend über Suchmaschinen und KI erfolgen, musste ein urheberrechtlicher Rahmen geschaffen werden, der dieser neuen Art der Nutzung geschützter Inhalte gerecht wird und eine Vergütung für den betroffenen Kultur- und Kreativsektor ermöglicht. Denn nur so wird die wirtschaftliche Grundlage für den Erhalt dieser Sektoren geschaffen. Ferner gilt, dass Informationen eine Stimme haben sollten – der Rückbezug zu einem dazugehörigen Sprecher, der für seine Aussagen zur Rechenschaft und Verantwortung gezogen werden sollte, stellt die Grundlage für eine diskursive Gemeinschaft dar. Auch für die Presseverleger selbst ist es wichtig, für Nutzer weiterhin identifizierbar zu bleiben. Dies hat also eine Pflicht zur Quellenangabe erforderlich gemacht.
Die Entwicklung eines Lizenzmarktes steht jedoch vor strukturellen Problemen. Kleine Rechteinhaber wie einzelne Journalisten, kleinere Verlage etc. verfügen über geringe oder keine Verhandlungsmacht gegenüber den KI- Unternehmen, und können nach Belieben aussortiert werden. Dies untergräbt die Forderung nach Diversität und freier Meinungsbildung. Eine Lösung konnte nur über Pauschalvergütungen oder eine stärkere Bündelung von Verhandlungsmacht Sein.
Darüber hinaus werden die Rechte der Urheber weiter gestärkt: Sie erhalten eine Widerspruchsoption, mit der sie festlegen können, ob ihre Werke für das Training von KI-Systemen genutzt werden dürfen.
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