Infos zur Plenarwoche – Februar 2026

Finanzielle Unterstützung der Ukraine

Nach vier Jahren brutalem russischem Angriffskrieg benötigt die Ukraine weiterhin Europas finanzielle und materielle Unterstützung. In dieser Woche hat das Europäische Parlament den Beschluss der EU-Staats- und Regierungschefs bestätigt, der Ukraine für 2026 und 2027 bis zu 90 Milliarden Euro im Rahmen eines Kredits zur Verfügung zu stellen. Davon sind 60 Milliarden für verteidigungsrelevante Ausgaben vorgesehen.

Damit ist – auch nach dem weitgehenden Rückzug von Trumps Amerika aus der Finanzhilfe für die Ukraine – die Finanzierung der Ukraine für die kommenden beiden Jahre sichergestellt. Die Ukraine bleibt verteidigungsfähig und kann die Grundversorgung des Staates aufrechterhalten. Das ist immens wichtig für das Land.

CDU und CSU unterstützen diesen Beschluss nachdrücklich. Europa muss auch weiterhin an der Seite der Ukraine stehen und diese in die Lage versetzen, sich gegen den russischen Aggressor zu verteidigen. Europas Solidarität gilt den Ukrainerinnen und Ukrainern und wird die Ukraine auch weiterhin in ihrem Kampf für Unabhängigkeit und Demokratie unterstützen.

Parlament debattiert über die Wiederbelebung der europäischen Wettbewerbsfähigkeit

Im Vorfeld des informellen Gipfeltreffens der Europäischen Staats- und Regierungschefs in Alden Biesen hat das Europäische Parlament am Mittwoch über die Wiederbelebung der europäischen Wettbewerbsfähigkeit debattiert.

Ein klarer wirtschaftspolitischer Kurs ist Grundvoraussetzung für langfristiges Wachstum, gute Arbeitsplätze und bezahlbare Lebenshaltungskosten.  Der europäische Binnenmarkt ist dabei Europas größter Hebel. Allerdings wird er noch immer durch Fragmentierung und hohe Bürokratielasten blockiert. Gerade für den Mittelstand als Rückgrat der europäischen Wirtschaft sind komplexe Vorschriften und nationale Sonderwege ein erhebliches Wachstumshemmnis. Wettbewerbsfähigkeit entsteht nicht durch immer neue Regulierung, sondern durch eine gemeinsame Wirtschaftspolitik, die vereinfacht, harmonisiert und einen verlässlichen Rahmen schafft.

Der Binnenmarkt muss vollendet werden. Insbesondere bei Dienstleistungen, Kapitalmärkten, Energie und in der digitalen Wirtschaft bleibt erheblicher Handlungsbedarf. Grenzüberschreitendes wirtschaftliches Handeln muss einfacher und Investitionen müssen attraktiver werden. Zudem gilt es bestehende Regelungen praxisnah auszugestalten, damit technologische Offenheit gewahrt bleibt. Dazu gehört auch die Einsicht, dass wir wirtschaftliches Wachstum und Klimaschutz miteinander verbinden müssen, statt sie gegeneinander auszuspielen.

Europäisches Parlament beschließt neue Regelung zu sicheren Dritt- und Herkunftsstaaten

Mit den Plenarabstimmungen zu den neuen Regeln über sichere Dritt- und Herkunftsstaaten hat das Europäisches Parlament einen weiteren Schritt zur Reform des europäischen Asylrechts vollzogen. Mit den beschlossenen Änderungen können Verfahren nun effizienter, rechtssicherer und insgesamt glaubwürdiger gestaltet werden.

Kern der Reform ist die Einführung einer EU-weiten Liste sicherer Herkunftsstaaten, zu denen nun Bangladesch, Kolumbien, Ägypten, Indien, das Kosovo, Marokko sowie Tunesien gehören. Für Antragsteller aus diesen Staaten können Asylverfahren beschleunigt durchgeführt und offensichtlich unbegründete Anträge schneller abgelehnt werden. Nun liegt es an den einzelnen Antragsstellern nachzuweisen, dass ein individueller Asylgrund vorliegt. Damit werden die Mitgliedstaaten entlastet und langjährige Verfahren mit ungewissem Ausgang vermieden.

Darüber hinaus werden die Kriterien für die Anwendung des Konzepts sicherer Drittstaaten präzisiert, um mehr Klarheit und Einheitlichkeit in der Praxis zu schaffen. Auf diese Weise wird vermieden, dass Menschen jahrelang in einer rechtlichen Grauzone feststecken.

Die Vereinbarungen müssen nun noch förmlich vom Rat angenommen werden.

Cyberbullying-Aktionsplan

Soziale Medien können Menschen und Wissen verbinden, Horizonte erweitern und digitale Grenzen aufheben. Jedoch gibt es auch Gefahren. Die Hemmschwelle andere zu beleidigen, verletzen, bloßzustellen oder auszugrenzen ist in sozialen Medien häufig viel geringer als im realen Leben. Inzwischen hat ein Sechstel der Jugendlichen bereits Erfahrungen mit „Cybermobbing“ oder „Cyberbullying“ gemacht, und ein Achtel gibt offen zu, sich daran beteiligt zu haben.

In dieser Woche hat die EU-Kommission einen EU-Aktionsplan gegen Cyberbullying vorgelegt. Er ist ein wichtiger Ausgangspunkt für präventive und regulative Maßnahmen. Zudem wurde eine Sicherheits-App zur Unterstützung von Mobbingopfern angekündigt. Eine wichtige Maßnahme könnte auch eine Altersgrenze für Soziale Medien sein. Das Europäische Parlament hat dies – mit den Stimmen von CDU und CSU – bereits im November vergangenen Jahres gefordert. Eine Expertengruppe der EU-Kommission will bis Sommer 2026 entsprechende Vorschläge erarbeiten.