
Das Europäisches Parlament hat sich in dieser Woche in Straßburg für die Einführung des sogenannten 28. Regimes ausgesprochen. Diesen Bericht des Parlaments habe ich für die EVP Fraktion verhandeln dürfen.
Mit dem 28. Regime soll eine neue EU-weite Unternehmensform eingeführt werden. Heute ist es so: Wer in der Europäische Union ein Unternehmen gründen will, muss sich immer an die nationalen Regeln halten. Also deutsches Recht in Deutschland, französisches Recht in Frankreich, italienisches Recht in Italien usw.
Das 28. Regime soll eine zusätzliche, freiwillige Rechtsform schaffen, die EU-weit einheitlich gilt.
Man kann sich das vorstellen wie eine EU-GmbH:
Wichtig: Niemand wird gezwungen, dieses Modell zu nutzen. Nationale Rechtsformen bleiben bestehen. Das 28. Regime ist ein Angebot, kein Ersatz.
Gerade für Start-ups, digitale Unternehmen und kleine Firmen ist der EU-Binnenmarkt oft komplizierter als gedacht. Unterschiedliche Gesetze bedeuten:
Mit dem 28. Regime soll es leichter werden, in mehreren EU-Ländern gleichzeitig aktiv zu sein, ohne jedes Mal das Rechtssystem wechseln zu müssen. Zudem sollen Unternehmen vollständig digitalisiert werden können und besseren Zugang zu Kapital bekommen, um schneller wachsen zu können.
Die Zustimmung des EU-Parlaments ist ein wichtiger politischer Schritt, aber noch nicht das letzte Wort. Im März wird die EU Kommission ein Gesetz zum 28. Regime vorlegen, den wir danach in Parlament und Rat aushandeln werden, bevor das 28. Regime tatsächlich eingeführt werden kann.
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