Zumindest die Speicherung von IP-Adressen bei schweren Straftaten ist ein Muss

Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat in dieser Woche entschieden, dass die aktuelle deutsche Vorratsdatenspeicherung nicht mit EU-Recht vereinbar ist. Der EuGH erklärte konkret, dass bei einer ernsten aktuellen oder vorhersehbaren Bedrohung für die nationale Sicherheit Verkehrs- und Standortdaten allgemein vorübergehend gespeichert werden dürfen.

Dazu erklärt der Europaabgeordnete und rechtspolitische Sprecher der EVP-Fraktion im Europäischen Parlament Axel Voss (CDU):

„Der EuGH bleibt (leider) seinem Datenschutz-Aktivismus treu, lässt aber zumindest erkennen, was für die nationale Sicherheit und die strafrechtliche Verfolgung noch möglich ist. Dass man die allgemeine Sicherheit, den Opferschutz vieler, z.B. sexuelle Ausbeutung von Kindern, und die Strafverfolgung geringer achtet als Datenschutzbestimmungen, wird mir ein Rätsel bleiben. Eine begrenzte Speicherung soll zwar zulässig bleiben, aber natürlich bedeutet dies, dass dies für die Bekämpfung von Straftaten oftmals zu spät kommen wird. Der EuGH entscheidet sich damit dafür, eine strafrechtliche Aufklärung in sehr vielen Fällen aufzugeben. Wann hat die Gesellschaft eigentlich entschieden, manche Straftaten nicht mehr aufzuklären zu wollen?

Das Urteil liegt jetzt in dieser Art und Weise vor und führt mich zu der wichtigen Frage: Was bleibt nach Ansicht des Gerichts noch übrig zum Schutz anderer Rechtsgüter? Wenn man das Urteil positiv betrachtet, dann besteht nun Rechtssicherheit. Und dieser Handlungsspielraum muss in Deutschland genutzt werden, um zumindest die Speicherung von IP-Adressen als zentrales Instrument im Kampf gegen organisierte Kriminalität, Kinderpornographie und Terrorismus in diesem möglichen Rahmen noch konsequent einzusetzen. Es ist jedoch sehr bedauerlich, dass sich der EuGH permanent an die Spitze der Datenschutzaktivisten setzt, ohne die anderen Rechtsgüter in Vernunft auszutarieren. Es geht schließlich um die Bedrohung für die nationale Sicherheit und schwere Verbrechen!“