Unternehmerisches Handeln ist mit Verantwortung verknüpft

Die EU-Kommission stellt heute in Brüssel ihren Vorschlag für ein europäisches Lieferkettengesetz vor. Mit diesem neuen Gesetz sollen Unternehmen verpflichtet werden, bei ihren ausländischen Lieferanten auf die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards zu achten. Wer dagegen verstößt, sollte dafür haftbar gemacht werden – so der Grundsatz.

„In einer zunehmend globalisierten Welt, ist unternehmerisches Handeln enger denn je mit Verantwortung verknüpft. Verbindliche Sorgfaltspflichten sind ein wichtiger Schritt, damit Firmen in ihren Wertschöpfungsketten mehr Verantwortung in Bezug auf den Schutz von Menschrechten und Umwelt übernehmen. Gleichzeitig schaffen wir mit einheitlichen Vorschriften in Europa gleiche Wettbewerbsbedingungen sowie Rechtssicherheit für alle Unternehmen“, erklärt der Bonner Europaabgeordnete Axel Voss (CDU).

„Allerdings ist nicht jedes Unternehmen in der Lage, jeden einzelnen seiner möglicherweise tausenden von Lieferanten zu kontrollieren. Zwar sind KMU vom Gesetz ausgenommen, allerdings sollte auch großen Unternehmen die Möglichkeit gelassen werden, nur dort zu kontrollieren, wo klare Risiken vorliegen. Ansonsten entsteht ein zahnloser Tiger, der keine Verbesserungen bringt, sondern Unternehmen mit völlig sinnloser Bürokratie überlädt“, führt Voss, der auch rechtspolitischer Sprecher der EVP-Fraktion ist, aus.

Hintergrund:

Deutschland und Frankreich haben ein Lieferkettengesetz, Belgien, die Niederlande, Luxemburg und Schweden planen eines. Um Ungleichheiten in der EU zu vermeiden, wird die EU-Kommission einen Richtlinienvorschlag vorlegen.