Infos zur Plenartagung

Diese Woche beraten wir bei der Plenartagung des Europäischen Parlaments u.a. über die zukünftigen Beziehungen zwischen der EU und den USA, die Situation in Belarus und die so genannte Aarhus-Verordnung, die den Zugang zur Justiz in Umweltangelegenheiten regelt.

Beziehungen EU – USA

Die dramatischen Ereignisse in Kabul führen uns Europäern erneut vor Augen, dass wir trotz unserer vermehrten Anstrengungen der vergangenen Jahre hin zu einer europäischen Verteidigungsunion nicht über das nötige Instrumentarium verfügen, um den internationalen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts verteidigungspolitisch zu begegnen. Afghanistan sollte uns ein erneuter Weckruf sein, dass wir im Bereich militärischer Fähigkeiten als EU gemeinsam ambitionierter voranschreiten müssen, um einerseits eigenständig handlungsfähig zu sein und andererseits den USA gegenüber ein attraktiver statt nur hilfloser Partner zu sein. 

Auch die neue Verteidigungsunion zwischen Australien, Großbritannien und den USA (Aukus) trägt nicht zu einer vertrauensvollen transatlantischen Partnerschaft bei. Gerade Freunde und Partner, wie die EU und die USA es sind, müssen miteinander sprechen. Das ist bei der Gründung von Aukus leider nicht geschehen.

Situation in Belarus

Die Menschenrechtsverletzungen und die Brutalität des Regimes von Alexander Lukaschenko sind inakzeptabel. Die Verantwortlichen müssen vor die internationale Justiz gestellt werden. Wir fordern die sofortige und bedingungslose Freilassung aller Mitglieder des Nationalen Koordinationsrates aus der Haft sowie aller willkürlich aus politischen Gründen inhaftierten Personen.

Wir wollen, dass die Europäische Union die EU-Sanktionen auf alle Regierungsvertreter ausweitet, die für Gewalt, Unterdrückung und für die Fälschung der Wahlergebnisse verantwortlich sind. Die Bürgerinnen und Bürger Weißrusslands fordern zurecht freie und faire Wahlen unter der Überwachung unabhängiger internationaler Beobachter der OSZE.

Europa muss alle demokratischen Kräfte in Belarus unterstützen. Die Versuche des Lukaschenko-Regimes, Europa einzuschüchtern, indem es Hunderte von illegalen Migranten an die europäischen Außengrenzen schickt, sind inakzeptabel. Die EU muss auch eine klare Botschaft an Russland senden. So lange der Kreml Lukaschenkos Regime unterstützt, macht er sich selbst für internationale Verbrechen verantwortlich.

Aarhus-Verordnung

Die internationale Aarhus-Konvention regelt den Zugang zur Justiz in Umweltangelegenheiten. Die Europäische Union und auch die Mitgliedstaaten der EU sind der Konvention vollumfänglich beigetreten. Jedoch hatte das internationale Aarhus-Kontroll-Gremium der EU vorgeworfen, die Konvention nicht in ausreichendem Maße umzusetzen. Aus diesem Grund hat die EU-Kommission vorgeschlagen, insbesondere die administrative Überprüfung von EU-Verwaltungsakten der in Geltung stehenden Aarhus-Verordnung neu zu fassen.

Damit wird der Weg für einen effektiven Zugang zur Justiz in Umweltangelegenheiten geebnet.

Wie vom internationalen Kontrollgremium der Aarhus-Konvention gefordert, wird der Anwendungsbereich der Aarhus-Verordnung erheblich erweitert, aber auf eine Weise, die Konformität mit den EU-Verträgen und Rechtssicherheit gewährleistet. Als CDU/CSU-Gruppe war uns wichtig, dass Projekte und Beihilfen, die unsere heimische Wirtschaft stärken, nicht durch ein Übermaß an Bürokratie aufgehalten werden dürfen. Staatliche Beihilfen sind für die wirtschaftliche Erholung nach der Pandemie so wichtig wie noch nie und sind ein gutes Beispiel dafür, warum bei einer umweltrechtlichen Überprüfung mit Maß und Ziel vorgegangen werden muss. Darum wird in der Verordnung selbst noch keine Anfechtbarkeit von Beihilfenentscheidungen vorgesehen. Vielmehr verpflichtet sich die EU-Kommission zunächst zu einer Folgenabschätzung, der dann bei Bedarf weitere legislative Schritte folgen können.