Infos zur Plenartagung

Diese Woche beraten wir bei der Plenartagung des Europäischen Parlaments, die nun seit über einem Jahr Coronapause wieder in Straßburg stattfindet, u.a. über den Nachweis für ein „EU-Covid-19-Zertifikat“, eine KMU-Strategie und denso genannten Rechtsstaatlichkeitsmechanismus.

EU-Covid-19-Zertifikat

Mit dem EU-Covid-19-Zertifikat wird die Reisefreiheit innerhalb der EU in Zeiten von Corona wiederhergestellt. Jede Person, die geimpft, negativ auf Corona getestet wurde oder eine COVID-19-Erkrankung überstanden hat, bekommt damit einen in ganz Europa akzeptierten Nachweis, digital sowie auf Papier. Damit wird freies Reisen in der gesamten Europäischen Union auch in Zeiten von Corona rechtzeitig vor dem Sommerurlaub wieder ermöglicht.

Als eine der europäischen Grundfreiheiten ist die Reisefreiheit für uns als CDU/CSU-Gruppe eine der wichtigsten Errungenschaften der Europäischen Union. Wir haben uns deshalb erfolgreich dafür eingesetzt, dass das Gesetzgebungsverfahren zum EU-Covid-19-Zertifikat enorm beschleunigt wurde. Nun sind die Mitgliedstaaten gefragt, das Zertifikat pünktlich zum geplanten Starttermin am 1. Juli einzuführen.

KMU-Strategie

Kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) sind das Rückgrat unserer Wirtschaft und müssen endlich in den Mittelpunkt der Politik rücken – gerade jetzt während und nach der Corona-Pandemie. Wir brauchen in Europa echte Entlastungen und Unterstützung für KMU. Dazu gehört in erster Linie der Abbau von Bürokratie. Es ist gut, dass die EU-Kommission Ziele zur Verringerung des Verwaltungsaufwands vorgelegt hat.

Darüber hinaus fordern wir einen verbindlichen KMU-Test bezüglich der Folgenabschätzungen. Dieser Test soll Kosten und Nutzen sowie die wirtschaftlichen Auswirkungen von Gesetzesvorschlägen auf KMU bewerten. Die Testergebnisse sollten bei allen Gesetzesvorschlägen umfassend berücksichtigt werden und klar aufzeigen, wie eine Vereinfachung von Regeln für kleine und mittlere Unternehmen erreicht werden kann.

Es ist zudem ein gutes Zeichen, dass die EU-Kommission endlich unsere Forderung aufgegriffen hat und einen KMU-Beauftragten benannt hat.

Rechtsstaatlichkeitsmechanismus

Der so genannte Konditionalitätsmechanismus zum Schutz der Rechtsstaatlichkeit bedeutet, dass seit Januar 2021 die Auszahlung von Mitteln aus dem nächsten EU-Haushalt erstmals direkt an die Rechtsstaatlichkeit in den Mitgliedstaaten geknüpft wird. Dieser Mechanismus muss nun konsequent umgesetzt werden. Wir fordern deshalb die EU-Kommission auf, die Arbeit intensiv voranzutreiben und erwarten, dass im Frühherbst die ersten Verfahren aufgrund von Rechtsstaatsverstößen gegen einzelne Mitgliedstaaten beginnen. Umso wichtiger ist es, dass die ersten von der Kommission erhobenen Fälle rechtlich wasserdicht sind und vor dem EuGH Bestand haben. Gründlichkeit muss hier klar vor Schnelligkeit stehen.

Insofern ist es gut, dass die Konsultationen zu den Verfahrensleitlinien zwischen Kommission und Europäischem Parlament nun begonnen haben. Das Plenum wird hierfür im Juli seine Position festlegen.

Die Auszahlung von EU-Mitteln ist allerdings bereits jetzt aufgrund der neuen Gesetzgebung daran gekoppelt, dass grundlegende Kriterien der Rechtsstaatlichkeit eingehalten werden. Bei Defiziten, zum Beispiel in der Neutralität der Staatsverwaltung, der systemischen Beeinträchtigung des Justizwesens oder anderer Grundrechte, die wesentlich sind für eine ordnungsgemäße Verausgabung von EU-Geldern, ist die neue Konditionalitätsverordnung unmittelbar schon jetzt anzuwenden.