Lieferketten nachverfolgen, aber Bürokratie verhindern!

Im so genannten Lieferkettengesetz geht es darum, bei Waren aus Entwicklungs- sowie Schwellenländern den Schutz von Menschenrechten und der Umwelt zu verbessern.

Hierzu erklärt Axel Voss (CDU), rechtspolitischer Sprecher der EVP-Fraktion:

„Wir fordern die EU-Kommission auf, verbindliche Sorgfaltspflichten für Unternehmen vorzuschlagen, damit diese ihre Lieferketten künftig verantwortungsvoll kontrollieren. Gleichzeitig schaffen wir mit einheitlichen Vorschriften in Europa gleiche Wettbewerbsbedingungen sowie Rechtssicherheit für alle Unternehmen.

Unser Ziel ist es aber auch, sinnlose Bürokratie durch die umfangreiche Nachverfolgung von Wertschöpfungsketten, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen, zu verhindern. Nicht jedes Unternehmen ist in der Lage, jeden einzelnen seiner möglicherweise tausenden von Lieferanten zu kontrollieren. Wir setzen deshalb auf einen risikobasierten Ansatz. Hierbei sollen Unternehmen die Teile der Lieferkette bei der Prüfung priorisieren, bei denen ein hohes Risiko von z.B. Menschenrechtsverletzungen vorliegen könnte. Agiert ein Zulieferer innerhalb der EU und fällt damit selbst unter die Richtlinie, besteht keine Prüfpflicht. Auch kleine und mittlere Unternehmen fallen nur dann unter die Richtlinie, wenn sie in hochrisikobasierten Sektoren agieren. Diese sollen von der EU-Kommission definiert werden.

Anstatt ein unausgewogenes strafrechtliches System zu schaffen, konnten wir ein zivilrechtliches Haftungssystem in Übereinstimmung mit nationalem Recht durchsetzen. Unternehmen sollten nur dann haften, wenn sie tatsächlich für den angerichteten Schaden verantwortlich sind.“