Europäische Technologie ist vorhanden und datenschutzrechtliche Möglichkeiten sollten ausgeschöpft werden
Im Kampf gegen COVID-19 ist ein europäischer Ansatz zur Analyse von Gesundheitsdaten und insbesondere zur Verfolgung von Infektionsketten über Mobilitätsdaten unerlässlich.
Soziale Distanzierungsmaßnahmen können die Infektionskurve zwar abflachen, aber wir benötigen den flächendecken Einsatz von Tracing Apps, um einen sicheren Ausstieg aus den Beschränkungen des öffentlichen Lebens zu unterstützen.
Die EU-Mitgliedstaaten haben mit Unterstützung der Europäischen Kommission heute ein Instrumentarium für die Nutzung von Mobil-Apps zur Kontaktnachverfolgung und Warnung bei der Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie vorgestellt. Dieses soll gewährleisten, dass die von den Apps gesammelten Daten kompatibel sind und somit auch grenzüberschreitend genutzt werden können. Eine einzige EU-weite App wäre noch besser: es besteht die Gefahr der Fragmentierung, da diese Apps EU-weit genutzt werden müssen, sobald die europäischen Grenzen wieder offen sind.
Die technischen Möglichkeiten, Daten anonym und im Einklang mit unseren bestehenden Datenschutzgesetzen zu sammeln, sind vorhanden: das Projekt „Pan-European Privacy-Preserving Proximity Tracing“ baut eine gemeinsame Architektur für Apps auf Grundlage der EU-Datenschutzregeln auf, damit nationale Apps europaweit verbunden werden können und auf den gleichen Standards basieren.
Aber wir müssen noch einen Schritt weitergehen: nach den bisherigen Vorschlägen werden Gesundheitsdaten weiterhin dezentral gesammelt und analysiert. Eine gemeinsame Auswertung der gesammelten Daten auf europäischer Ebene würde jedoch eine Analyse der national vorgenommenen Maßnahmen im Kampf gegen das Virus enorm vereinfachen und darauf basierend gemeinsame Exitstrategien für die ganze EU ermöglichen. Nur so können wir schnellstmöglich solidarisch handeln und unsere Grenzen wieder öffnen.
Der Datenschutz ist beim Einsatz von Tracing Apps ein zentraler Aspekt, weshalb EU Standards in jedem Fall eingehalten werden müssen. Wir müssen gleichzeitig sicherstellen, dass die Daten nur zum Zweck der Virusbekämpfung gesammelt, anonym erfasst und zeitlich auf die Coronakrise begrenzt genutzt werden.
Nationale und europäische Datenschutzbehörden müssen auf dieser Basis schnellstmöglich einen Konsens finden, damit wir die Datenanalyse zur Bekämpfung der Krise nutzen und dadurch die gravierenden gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen für unsere Bürgerinnen und Bürger begrenzen können.