Sondersitzung zu Folgen der Corna-Pandemie

Diese Woche haben wir eine eintägige Sondersitzung des Europäischen Parlaments, bei der wir uns ausschließlich mit den Folgen der Corona-Pandemie beschäftigen. Dabei werden wir vor allem umfangreiche EU-Mittel zur Bewältigung der Krise bereitstellen.

Im Gegensatz zu den Nationalstaaten kann sich die EU als Staatenverbund allerdings nicht verschulden, sondern muss sich im Rahmen des von den Mitgliedstaaten und EU-Institutionen beschlossenen Finanzrahmens bewegen.

Es gilt: Die Bekämpfung des Coronavirus und seiner wirtschaftlichen Folgen ist ein Mammutprojekt. Dazu ist notwendig, dass wir EU-Gelder so flexibel wie möglich für solche Maßnahmen einsetzen können. In Krisenzeiten müssen alle politischen Ebenen beherzt handeln, jede mit ihren Mitteln und Fähigkeiten. Die regionale Ebene, die Mitgliedstaaten und die EU. Nur zusammen wird es uns gelingen, die größte Herausforderung für unseren Kontinent seit dem Zweiten Weltkrieg zu bewältigen und wir werden das schaffen!

Corona-Investitionsinitative (CRII)

Die EU-Gelder für Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Folgen sollen aus Mitteln der EU-Kohäsionspolitik (das sind z.B. die Gelder für Infrastrukturmaßnahmen und regionale Entwicklung) bereitgestellt werden. Insgesamt sind dafür 37 Milliarden Euro aus dem laufenden Haushalt 2020 vorgesehen. Dazu muss das geltende Regelwerk z.B. aus dem Fonds für regionale Entwicklung angepasst werden. 

Es ist richtig und notwendig, wenn EU-Mittel kurzfristig dort eingesetzt werden können, wo sie am notwendigsten gebraucht werden. Europa ist handlungsfähig und kann in Krisenzeiten neue Schwerpunkte setzten. Neue Herausforderungen brauchen neue Antworten und die wollen wir geben.

EU-Solidaritätsfonds

Der Solidaritätsfonds der Europäischen Union wurde 2002 geschaffen, um im Falle von großen Naturkatastrophen solidarische Soforthilfe bei akuten Maßnahmen leisten zu können. Bisher können die zweckgebundenen Mittel des EU-Solidaritätsfonds für Naturkatastrophen (wie etwa Hochwasser oder Erdbeben) eingesetzt werden. Zur Bekämpfung des Coronavirus soll der Anwendungsbereich um Notlagen für die öffentliche Gesundheit erweitert werden. Für das laufende Haushaltsjahr stehen aus diesem Fonds 800 Millionen Euro zur Verfügung.

Anpassung Flughafen-Slots

Die geltenden EU-Regeln zur Nutzung der Zeitfenster für Starts und Landungen an Flughäfen (Slots) werden ausgesetzt. Die Regeln sehen vor, dass Luftfahrtunternehmen, die sich ihre Start- und Landerechte für das Folgejahr sichern wollen, mindestens 80 Prozent der Slots des laufenden Jahres genutzt haben müssen. Um wirtschaftlich und ökologisch unsinnige „Geisterflüge“ zu vermeiden und Kapazitätsanpassungen zu ermöglichen, sollen die Regeln bis Ende Oktober 2020 ausgesetzt werden.

Die Airlines haben schwer mit den Auswirkungen der Corona-Krise zu kämpfen und müssen ihre Kapazitäten dem realen Fluggastaufkommen anpassen können.