Heute wurde in Straßburg die neue europäische Urheberschutzrichtlinie für den digitalen Binnenmarkt beschlossen. Vorausgegangen waren rund zweieinhalb lange Jahre der Diskussion und Verhandlung zwischen dem Europäische Parlament, dem Europäischen Rat und der EU-Kommission über die Ausgestaltung dieser wichtigen Rahmenrichtlinie.
„Ich bin sehr froh, dass wir mit diesem Beschluss endlich einen großen Schritt gemacht haben, um die Realitäten und Geschäftsmodelle des digitalen Zeitalters besser handhaben zu können“, sagt der CDU-Europaabgeordnete Axel Voss, der der Berichterstatter des Europäischen Parlaments für die neue Richtlinie ist.
Nach 17 Jahren war die Reform des Urheberschutzes dringend geboten, denn das Internet und der Umgang mit geschützten Werken hat sich massiv verändert – mit erheblichen Auswirkungen auf urheberrechtliche Fragen. „Der neue digitale Urheberrechtsschutz beendet endlich das Wildwest im Internet, bei dem die Rechteinhaber bisher oft untergebuttert werden. Das digitale Copyright schließt die Wertelücke im Internet, die dadurch entstanden ist, dass Plattformen für die Werke auf ihren Seiten nicht haften mussten. Unser Hauptziel ist nicht nur, die Regeln des geistigen Eigentums an die heutige technische Entwicklung anzupassen, sondern auch die Schöpfungen des Künstlers zu unterstützen und Werke von Verlagen zu schützen. Rechteinhaber werden jetzt weitaus besser vor einer nicht autorisierten Nutzung ihrer Werke bewahrt“, erläutert Axel Voss.
„Wir sehen tagtäglich mannigfach, dass große Technologieunternehmen Werke von Künstlern verwenden, ohne diese angemessen zu bezahlen. Deshalb müssen wir ein faires Gleichgewicht zwischen den Rechteinhabern und den Online-Plattformen herstellen“, unterstreicht Voss, der auch rechtspolitischer Sprecher der EVP-Fraktion ist.
Plattformen werden nun stärker in die Haftung genommen. „Online-Plattformen, die Gewinn durch die Verwendung von urheberrechtlich geschützten Werken machen, sollen die Verantwortung für die hochgeladenen Inhalte tragen. Die Plattformen haften künftig für die Urheberrechtsverletzungen, die auf ihren Seiten stattfinden. Das hat nichts mit ‚Filtern‘ zu tun, wie das von manchen Unterstützern rechtfreier Räume im Internet propagiert wird. Dem einzelnen wird nichts genommen. Die sogenannten Uploadfilter stehen nicht im Gesetz. Wie Google und Co. unsere Vorgabe technisch umsetzen, ist letztlich ihre Aufgabe. Denkbar sind durchaus Lizenzmodelle und ein digitaler Fingerprint. Hier sind die Mitgliedstaaten am Zug, dies national einzuordnen“, macht Voss deutlich.
Gleichzeitig werden kleine Start-Ups geschützt, für sie gilt eine erleichterte Haftung. Der Geltungsbereich definiert auch die Dienste, die von dieser Verpflichtung ganz ausgenommen sind. Dies sind zum Beispiel Online-Lexika wie Wikipedia sowie Anbieter von Cloud-Diensten zur individuellen Nutzung. Memes und Gifs sind ebenfalls nicht beeinträchtigt.
Die neue Urheberschutzrichtlinie schützt des Weiteren nun deutlich Presseveröffentlichungen im Internet. Es geht dabei um die Sicherung der Qualität journalistischer Arbeit. „Presseverleger sollen eine Vergütung für die Nutzung ihrer Inhalte im Internet erhalten, da der Großteil der generierten Einnahmen derzeit an die Nachrichtensammler geht. Wir wollen kleinere Verlage stärken, damit sie sich besser gegen die großen Internetplattformen erwehren können, um eine faire Vergütung für ihre Inhalte zu erhalten. Wir haben zudem beschlossen, dass die Presseverleger zusätzliche Einnahmen direkt mit den Journalisten teilen sollen“, so Voss abschließend.
Die 28 Mitgliedstaaten haben nun zwei Jahre Zeit, diese Rahmenrichtlinie in nationale Gesetze umzusetzen.