
Dublin: Familiendefinition nicht erweitern
18.01.2018
Die CDU/CSU-Gruppe im Europäischen Parlament ist gegen die Erweiterung des Familienbegriffs und den damit verbundenen Familiennachzug von Asylsuchenden
Entgegen anders lautender Pressemeldungen stelle ich fest, dass eine Mehrheit der Sozialdemokraten, Linken, Grünen und Liberalen im Europäischen Parlament Änderungen an einer Gesetzesinitiative der EU-Kommission zur Reform der Dublin-III-Verordnung vornehmen will, die erreichen sollen, dass die Definition der Familie erweitert wird. Im Ergebnis wäre dann jeweils der Mitgliedstaat für die Asylverfahren zuständig, zu dem der Bewerber familiäre Bindungen aufweist. Mit 1,4 Millionen Asylsuchenden seit 2015 wäre Deutschland von dieser Regel besonders betroffen.
Im Europäischen Parlament wurde im Rahmen der Dublin-III-Reformen im November 2017 auch über eine Umwandlung der sog. Asylqualifikationsrichtlinie abgestimmt, wodurch u.a. auch die Umverteilung und Lastenteilung fairer geregelt werden soll. Selbstverständlich stimmte die CDU/CSU-Gruppe im Europäischen Parlament für diese Initiative, denn es kann nicht sein, dass Deutschland und Schweden die Hauptlasten bei der Aufnahme von Flüchtlingen in Europa tragen.
Die Abstimmung über die Asylqualifikationsrichtlinie darf nicht vermischt werden mit einer Erweiterung der Familiendefinition und dem damit verbundenen Familiennachzug. Das ist unredlich, da es sich um zwei voneinander unabhängige Elemente der Dublin-III-Reformen handelt.
Ich gehe davon aus, dass sich der Rat der Europäischen Union (unterstützt von der EU-Kommission) klar gegen die völlig unverantwortlichen neuen Definitionen von Sozialdemokraten, Linken, Grünen und Liberalen positionieren wird.