Praktikum beim Europäischen Parlament
Das Europäische Parlament bietet jungen Menschen, die das Abitur abgelegt haben, die Möglichkeit, ein unbezahltes Praktikum zu absolvieren.
Ein derartiges Praktikum sollte vorgesehen sein im Rahmen von:
- einem Studiengang an einer Universität oder gleichwertigen Einrichtung,
- einer höheren Berufsausbildung, die von einer Einrichtung ohne Erwerbszweck (insbesondere öffentliche Institute oder Einrichtungen) durchgeführt wird,
- einem Erfordernis für den Zugang zu einem Beruf.
Die Dauer des Praktikums beträgt ein bis vier Monate, wobei eine Ausnahme möglich ist. Das Praktikum kann jeweils am 1. Januar, Mai oder September beginnen. Eine Bewerbung muss mindestens drei Monate vorher erfolgen.
Weiter Informationen finden Sie auf der Website des Europäischen Parlaments. Link
Praktikum bei der EU-Kommission
Für ein Verwaltungspraktikum bei der Europäischen Kommission muss man einen Hochschulabschluss nachweisen, die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedslandes besitzen und eine zweite EU-Amtssprache sehr gut beherrschen.
Ein Praktikum beginnt jeweils im März oder Oktober eines Jahres. Bewerbungsschluss für das März-Praktikum ist der 1. September und für das Oktober-Praktikum der 31. Januar.
Weitere Informationen finden Sie auf Website der EU-Kommission unter http://ec.europa.eu/stages/index_de.htm