>>
Mehr Rechte für Patienten in der EU
19.01.2011 15:24
Europaparlament verabschiedet neue EU-Richtlinie zu grenzüberschreitenden Gesundheitsdienstleistungen
Künftig wird es EU-weit die Möglichkeit zu medizinischen Behandlungen im Ausland geben. Das Europaparlament verabschiedete heute eine neue EU-Richtlinie, über die zuvor eine Einigung mit den Mitgliedstaaten erfolgt war. "Wir haben nach einer wirklich schweren Geburt ein Baby zur Welt gebracht. Dieses muss gepflegt werden, damit es wächst und gedeiht", sagte der Europaabgeordnete Axel Voss (CDU).
Die Richtlinie setzt die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) um, wonach jeder Patient ein Recht auf Behandlung im EU-Ausland hat. Bei ambulanten Dienstleistungen, wie etwa der Anpassung eines Hörgerätes, braucht man keine Vorabgenehmigung. Bei Behandlungen, die mit einem Krankenhausaufenthalt verbunden sind, muss man sich vorher bei seiner Krankenkasse den Aufenthalt genehmigen lassen. Leider haben viele Mitgliedstaaten die EuGH-Rechtsprechung bis heute nicht umgesetzt. Dies ist zynisch, denn im schlimmsten Fall ist der Patient gestorben, bevor ein Urteil per Einzelfallklage erreicht werden konnte. Grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung ist besonders wichtig für Patienten, die auf einer Warteliste stehen. Die können sich nämlich in einem anderen Land schneller behandeln lassen. Auch im grenznahen Raum oder aus privaten Gründen wegen Familienangehörigen kann eine Operation im EU-Ausland sinnvoll sein. Medizinisch besonders wichtig ist es bei hoch spezialisierten Behandlungen von seltenen Erkrankungen, die nicht in jedem Land angeboten werden", erklärte der CDU-Europaabgeordnete.
Von deutschen Krankenkassen wird eine Behandlung im Ausland in der Regel bereits erstattet. Durch die Schaffung nationaler Kontaktstellen gibt es jedoch in Zukunft die Möglichkeit, sich besser über die Situation in den anderen EU-Ländern zu informieren. "Eine unabhängige Stelle gibt den Patienten Auskunft über Qualitätsstandards und die Frage der Haftung im Falle von Behandlungsfehlern", so Axel Voss weiter.
Für den EU-Parlamentarier, der die Städte Köln, Bonn und Leverkusen sowie die Kreise Rhein-Sieg und Rhein-Erft im Europäischen Parlament vertritt bietet die Richtlinie eine Chance für die deutschen Ärzte und Krankenhäuser. "Unser Gesundheitssystem ist im Vergleich mit anderen EU-Ländern der EU noch recht gut. Daher können wir auf Auslastung durch Patienten aus anderen europäischen Ländern hoffen, die zu Hause lange Wartezeiten haben", schlussfolgerte Voss.


