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Mehr Datenschutz durch SWIFT

09.02.2010 12:07

Differenzierte Betrachtung zur „Datenhysterie“

Bei der Debatte werden viele populistische Argumente vorgebracht, die den eigentlichen Sachverhalt verschleiern und die Grundangst vor mangelndem Datenschutz auch vor dem Hintergrund vieler im Inland passierender Datenpannen bedienen.
Bei der Diskussion um das SWIFT-Abkommen vermischen sich transatlantische, sicherheitsrechtliche, datenschutzrechtliche, EU-institutionelle und strategische Fragen. Das Abkommen selbst kennen die Wenigsten.

Ohne einen effektiven und zügigen Datenaustausch gibt es - national, sowie in Europa und weltweit - im Zeitalter der Mobilität keine Sicherheit, soviel ist sicher.
Wenn jemand glaubt, man habe den internationalen Terrorismus im Griff, sodass man bei der Sicherheit nachlassen könnte, dann zeigt das Beispiel „Detroit“, dass dem nicht so ist.

Das Argument, es gebe bereits genügend Daten, es würde nur nicht effektiv genug ausgewertet, mag an sich ja richtig sein. Doch schaffen wir denn in der Konsequenz die Kontrollen an Flughäfen ab, wenn dort nicht gründlich genug überprüft worden ist?

Jegliche Datenweitergabe im digitalen Zeitalter hinterlässt mittlerweile bei jedem Bürger ein mulmiges Gefühl. Deshalb sind der Datenschutz, die informationelle Selbstbestimmung, das Persönlichkeitsrecht, also letzlich die Privatsphäre ein hohes Gut, welches sehr gut verteidigt werden muss.

Im Ergebnis muss es also gelingen, zwischen der allgemeinen Sicherheit, der persönlichen Freiheit und der Privatsphäre eine Balance zu finden.

Eine solche Balance soll und will das im Moment infrage stehende SWIFT-(Interims-) Abkommen sein, welches die Bereitstellung von „Zahlungsverkehrsdaten“ rein zum Zweck der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Terrorismus oder Terrorismusfinanzierung vorsieht.

Die Daten werden nur bereitgestellt, wenn bereits zwecks Terrorverdachts ermittelt wird oder Grund zur Annahme hierzu besteht.
Die Daten werden verschlüsselt übertragen und nur aufgrund einer Anfrage, die auf konkreten Verdachtsmomenten beruht, "extrahiert". Ein "Data-mining" wird nicht durchgeführt, die Abfragen werden zudem streng protokolliert.
Diese Abfragen werden auf der Rechtsgrundlage des Rechtshilfeabkommens zwischen der USA und der EU bzw. auf der Grundlage von bilateralen Rechtshilfeabkommen zu einzelnen Mitgliedstaaten erhoben.

Der Mehrwert, den nun das SWIFT-Abkommen bringt, liegt in der speziellen Regelung zum Umgang mit den Daten   –  und dies ist einzig und allein im europäischen Interesse. Solch detaillierte Regelungen finden sich im Rechtshilfeabkommen nicht.

Zwar mag das SWIFT-Abkommen noch nicht alles enthalten, was wir als Europäisches Parlament wollen, doch dafür ist es eben nur ein Interimsabkommen, um den Sicherheitsinteressen gerecht zu werden, einen vorläufigen schon hohen Datenschutz zu garantieren und Zeit zu geben für den Abschluss eines endgültigen Abkommens unter der Beteiligung des Europäischen Parlaments.

Eine Ablehnung des Abkommens bedeutet für die europäischen Bürgerinnen und Bürger somit auch weniger Datensicherheit nach unseren Standards.

Dies darf ernsthaft keiner wollen.

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