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Fluggastdaten EU-USA: Kein Daten-Wildwest

21.09.2010 12:40

Maximale Speicherdauer fünf Jahre / Überprüfung vor Ort und Widerspruchsmöglichkeiten / EU-Kommission stellt Verhandlungsmandat vor

Für das neue Fluggastdatenabkommen der EU mit den USA müssen strenge Datenschutzstandards eingehalten werden. Das stellte heute der CDU-Europaabgeordnete Axel Voss klar, der das Dossier für die EVP-Fraktion betreut. "Wir werden kein Daten-Wildwest akzeptieren. Nur wenn es eine Begrenzung der Speicherdauer, Widerspruchsmöglichkeiten der Bürger und den Ausschluss der Datenweitergabe an Drittstaaten gibt, hat das Abkommen im Europaparlament eine Chance", so Voss.  Die EU-Kommission stellte heute das Verhandlungsmandat vor. Das Europaparlament muss dem späteren Abkommen mit den USA zustimmen.

"Die Handhabung der Daten in den USA muss durch einen europäischen Beamten überprüft werden können. Bei der Speicherdauer wollen wir eine Begrenzung auf maximal fünf Jahre. Und eine Weitergabe der Daten an Drittstaaten kommt nicht in Frage. Über eine Weitergabe von Erkenntnissen kann man aber reden", sagte der CDU-Europaabgeordnete und Mitglied im Ausschuss für Inneres und Justiz.

"Diese wesentlichen Forderungen, die eine breite Mehrheit im Europaparlament teilt, müssen erfüllt sein, wenn eine Vereinbarung in Kraft treten soll. Das Abkommen mit den USA kann dann als Prototyp für Abkommen auch mit anderen Ländern dienen", sagte Voss.

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