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Europäisches Parlament entlastet Kleinstunternehmen
10.03.2010 15:36
Axel Voss: Eine Backstube ist keine Schreibstube - Der Mittelstand ist das Rückgrat der Wirtschaft
Das Europäische Parlament hat heute im Rahmen der Entbürokratisierungsstrategie eine Entlastung für Kleinstbetriebe beschlossen. Demnach sollen die Mitgliedsstaaten zukünftig entscheiden können, ob sie Kleinstunternehmen von der Pflicht zum Jahresabschluss ausnehmen. Wenn Deutschland diese Möglichkeit nutzt, müssen die Kleinstunternehmen nach jetzt bestehendem Recht lediglich ihre Bücher führen und eine Einnahme-Überschuss-Rechnung zur Ermittlung ihrer Steuer erstellen.
"Heute hat sich das Europäische Parlament für die kleinen Unternehmen stark gemacht, für den klassischen Bäcker oder Metzger und den Kiosk nebenan. Hier geht es nicht um die Interessen von Großkonzernen", sagte Axel Voss nach der Abstimmung in Straßburg. "Die kleinen Unternehmen werden von der Umsetzung der Richtlinie profitieren, weil sie sich dann wieder auf ihre eigentliche Aufgabe konzentrieren können, anstatt Jahresabschlusse zu erstellen", so Voss weiter. "Die Backstube ist schließlich keine Schreibstube".
Als Kleinstunternehmen gelten Firmen, die eine Bilanzsumme bis 500.000 € nicht überschreiten, Nettoumsatzerlöse bis 1.000.000 € erzielen und deren durchschnittliche Zahl der Beschäftigten während des Geschäftsjahres nicht mehr als zehn Mitarbeiter beträgt.
Voss appellierte an die Bundesregierung von der Möglichkeit der Befreiung vom Jahresabschluss Gebrauch zu machen und die Richtlinie zügig in deutsches Recht umzusetzen: "Kleine- und mittlere Betriebe sind das Rückgrat unserer Wirtschaft, das weiter gestärkt werden muss. Durch den heutigen Beschluss ist ein wichtiger Schritt getan, dem noch weitere folgen müssen", so Axel Voss abschließend.


