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CDU hilft bei Einspruch gegen Google Street View
24.08.2010 17:17
Philipp Lerch und Axel Voss MdEP: „Alle Bürgerinnen und Bürger müssen die Möglichkeit haben, Einspruch einzulegen“
„Alle Bürger und nicht nur Internutzer müssen die Möglichkeit haben, Einspruch gegen die Veröffentlichungen von Ansichten ihrer Grundstücke, Wohnhäuser und Mietwohnungen auf Google Street View einzulegen“, fordern der Kreisvorsitzende der Bonner CDU und der Bonner Europaabgeordnete Axel Voss. Die beiden Unions-Politiker begrüßen ausdrücklich, dass Google die Einspruchsfrist mittlerweile von vier auf acht Wochen erhöht hat.
Allerdings stellt Google bislang die notwendigen Vordrucke nur im Internet zur Verfügung.
„Wir bieten deshalb ein eigenes Formular an, das auf dem Musterwiderspruch des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) basiert. So können auch diejenigen Bürger, die das Internet nicht nutzen, Einspruch einlegen“, erläutert Philipp Lerch.
Axel Voss, der sich im Europäischen Parlament vor allem mit dem Thema Datenschutz beschäftigt, ergänzt: „Viele Menschen fürchten, dass durch diesen Dienst ihre Privatsphäre verletzt wird. Jeder hat aber ein Anrecht darauf, dass mit seinen Daten verantwortungsbewusst umgegangen wird. Bürger, die eine Veröffentlichung ihres Hauses oder ihrer Wohnung ablehnen, sollten vorsorglich von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen, damit die Fotos nicht im Internet publiziert werden können.“
Das Formular für einen postalischen Einspruch kann bei der Kreisgeschäftsstelle der Bonner CDU (Tel.: 0228/ 9 17 78 10) oder dem Wahlkreisbüro von Axel Voss MdEP (Tel.: 0228/ 96 69 52 00) angefordert werden.
Gerne ist die Bonner CDU bei der Durchführung des Online-Widerspruchs oder beim Ausfüllen des schriftlichen Formulars behilflich.
Das Formular finden Sie auch hier:


